Vitalität durch Prävention

Nowak GmbH - AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Nowak GmbH, Lübeck


§ 1
Ihr Vertragspartner für alle Bestellungen ist die Nowak GmbH, Hutmacherring 3, 23556 Lübeck. Die Annahme einer Bestellungserklärung erfolgt durch Auftragsbestätigung, spätestens aber durch versenden der Ware.

§ 2
Bei vollwertiger Ware erfolgt die Lieferung regelmäßig kurzfristig, Lieferungen allerdings immer nur solange der Vorrat reicht oder Wiederbeschaffung der Ware möglich ist. Wir haben das Recht eine Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen, für diesen Fall verschieben sich etwaige Lieferzeiten entsprechend. Sollte ein Artikel endgültig ausverkauft sein und nicht wieder beschafft werden können, erhalten sie eine Benachrichtigung.

Jedwege durchlaufende Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass wir selbst rechtzeitig und richtig von unserem Lieferanten beliefert werden. Für den Fall verspäteter Lieferung ist Schadensersatz an uns ausgeschlossen, soweit auf unsererseits kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit besteht.

§ 3
3.1
Für den Versand erheben wir folgende Verpackungs- und Versandkosten:
Bei einem Bestellwert von unter € 49,- erheben wir eine Versandkostenpauschale von € 5,00.

3.2
Falls nicht anderes schriftlich vereinbart ist, versenden wir die Ware für Rechnung und auf Gefahr des Kunden. Nach Vertragsabschluß eintretende Erhöhung der Frachtsätze, etwaige Mehrkosten u. a. gehen zu Lasten des Kunden. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, behalten wir uns die Wahl des Versandweges und der Versandart vor.

3.3
Die Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung der Ware geht - auch bei frachtfreier Lieferung - mit der Übergabe der Ware an das beauftragte Transportunternehmen, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Auslieferungslagers oder mit der Bereitstellung der Ware zur Abholung durch den Kunden oder einem von ihm Beauftragten auf den Kunden über.

3.4
In Fällen höherer Gewalt oder des Arbeitskampfes in unserem Betrieb sowie in Betrieben unserer Vorlieferanten oder Erfüllungsgehilfen ( im weiteren kummulativ "höhere Gewalt" ) sind beide Parteien für die Dauer und den Umfang der Störung von ihrer davon betroffenen Verpflichtung zur Leistung befreit. Dauern die Umstände, welche einen Fall höherer Gewalt ausmachen, länger als 8 Wochen an, so ist jede Vertragspartei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts stehen keiner Partei Ansprüche auf Ersatz des durch den Rücktritt entstandene Schadens zu.

§ 4
Zahlung, Verzug, Eigentumsvorbehalt
Zahlungen sind sofort ohne Abzug ( Vorkasse ) bzw. Bankeinzug oder Nachnahme (€ 6, - ) zu entrichten. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Nowak GmbH. Wird die Ware an Dritte weitergegeben, werden sämtliche aus dieser Weitergabe entstehenden Forderungen im Zeitpunkt ihrer Entstehung an die Nowak GmbH abgetreten.

Bleibt eine Zahlung aus, tritt nach 30 Tagen nach Zugang der Rechnung bzw. sonstigen Zahlungsaufforderungen Schuldnerverzug ein. Ab diesem Zeitpunkt ist die Forderung der Nowak GmbH in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

Ist der säumige Kunde nicht Verbraucher im Sinne des BGB werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig. Die Geltendmachung weiterer auf der Nichtzahlung beruhender Schäden wird ausdrücklich vorbehalten.

§ 5
Mängel sind innerhalb von 10 Tagen bei der Nowak GmbH zu rügen, unter Kaufleuten innerhalb von 3 Arbeitstagen. Bei nicht rechtzeitig gerügten Mängeln ist die spätere Reklamation ausgeschlossen. Bereits geöffnete Packungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Im Falle der berechtigten Reklamation sind wir zur Nachbesserung berechtigt oder aber zur Erteilung einer entsprechender Gutschrift.

§ 6
Gewährleistung
Die Gewährleistung übernehmen wir nach den neuerlichen Regelungen der Schuldnerrechtsreform 2002 des BGB. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN- Kaufrechts.

§ 72
Preisänderungen und Produktänderungen sind vorbehalten. Irrtümer bei Preisauszeichnungen sind vorbehalten.

§ 8
Abweichende Vereinbarungen
Von diesen allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Soweit ein solche Beschränkung gesetzlich zulässig ist, sind die Mitarbeiter der Nowak GmbH nur bevollmächtigt, von diesen Bedingungen abweichende Regelungen schriftlich zu vereinbaren.

§ 9
Widerrufsrecht
Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach deutschem Gesetzbuch zu. Die Widerrufsfrist beginnt nicht vor Erfüllung der Informationspflichten u.a. über Widerruf- und Rücktrittsrecht, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag des Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; Die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden.

Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen.
Unabhängig vom Lauf der Widerrufsfrist erlischt das Widerrufsrecht:
1. Bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger und
2. bei Dienstleistungen
a) spätestens vier Monate nach Vertragsabschluss oder
b) wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

§ 10
Schadensersatz
Die Nowak GmbH haftet nur für Vorsatz und Fahrlässigkeit

§ 11
Unter Kaufleuten und Privatpersonen ist Gerichtsstand Lübeck. Bei Verträgen mit Kaufleuten und Privatpersonen, die ihren ständigen Wohnsitz ausserhalb der Europäischen Union haben, ist Gerichtsstand für alle mit uns geschlossenen Verträge sowie Auseinandersetzungen, die mit ihnen in Zusammenhang stehen, Lübeck. Wir sind jedoch berechtigt, gegen den Kunden nach unserer Wahl Klage an den für Ihn maßgeblichen allgemeinen und gesonderten Gerichtsständen einzureichen.

§ 12
Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, dann sind nicht sämtliche Geschäftsbedingungen zugleich unwirksam. Vielmehr soll die Geschäftsbedingung wirksam bleiben mit einer Klausel, die den Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.